Untervermietung während der WVP

Guten Morgen,
ich bin in der Privatinsolvenz und befinde mich bereits in der WVP.
Ich möchte gerne ein Zimmer meiner Wohnung einem Bekannten zur Verfügung stellen, Küche und Bad zur Mitbenutzung. Der Vermieter ist in Kenntnis gesetzt.
Mit welcher Form der Vermietung/Mitbenutzung fahre ich am besten?
Muss ich den TH informieren?
Nehme ich ihn mit in den Mietvertrag auf?
Mache ich einen Untermietvertrag?
Muss ich die Einnahmen abführen?
Danke im voraus für die Antwort.
Gruß

1 Antwort
  1. Dr. V. Ghendler
    says:

    Sehr geehrter Fragesteller,

    der Insolvenzverwalter sollte auf jeden Fall über das Mietverhältnis in Kenntnis gesetzt werden.

    In welcher Form der Bekannte in das bestehende Mietverhältnis mit aufgenommen wird, ist Ihnen überlassen. Der Insolvenzverwalter hat jedoch ein Kündigungsrecht bezüglich dieses Mietverhältnisses, von dem er in der Regel nicht gebraucht machen wird. Es sind die Einnahmen aber anzuzeigen und bei Überschreitung der Pfändungsgrenze auch abzuführen.

    Mit freundlichen Grüßen

    V. Ghendler
    Rechtsanwalt

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