andauernde Insolvenz und Wohnsitzverlegung ins Ausland

Hallo
meine frage: ich bin seit juni in privatinsolvenz, lebe in deutschland und möchte nach italien, darf ich das? welche Probleme könnte ich haben, kann ich dem Anwalt meine neue Adresse in Italien mitteilen? Was passiert, wenn ich ein neues Bankkonto in Italien eröffne?
kann die Insolvenz normal verlaufen, wenn ich Deutschland verlasse?
Vielen Dank
m.f.g.
Marius

1 Antwort
  1. Annette Vollmers-Stich
    says:

    Sehr geehrte/r Rechtssuchende/r

    Gerne beantworten wir Ihre Frage.

    Zunächst einmal möchten wir betonen, dass eine Privatinsolvenz auch bei einem Umzug ins Ausland weiterhin besteht. Sie müssen also weiterhin Ihre Pflichten als Schuldner erfüllen, auch wenn Sie in Italien leben. Hierzu gehört beispielsweise die Abführung des pfändbaren Einkommens an den Insolvenzverwalter.

    Ein Umzug ins Ausland kann jedoch Probleme mit sich bringen, beispielsweise bei der Zustellung von Schriftstücken oder bei der Durchführung von Obliegenheiten. Es ist daher empfehlenswert, dem Insolvenzverwalter Ihre neue Adresse in Italien mitzuteilen, damit er Sie auch im Ausland erreichen kann.

    Wenn Sie ein neues Bankkonto in Italien eröffnen möchten, müssen Sie dies ebenfalls dem Insolvenzverwalter mitteilen. Es ist wichtig, dass alle Einkünfte und Vermögenswerte offen gelegt werden und der Insolvenzverwalter über alle Änderungen informiert wird.

    Es ist grundsätzlich möglich, die Privatinsolvenz auch im Ausland fortzuführen. Allerdings kann dies je nach Land und individueller Situation mit verschiedenen Herausforderungen verbunden sein. Wir empfehlen Ihnen daher, sich frühzeitig rechtlich beraten zu lassen.

    Gerne stehen wir Ihnen für eine kostenfreie Erstberatung zum Thema Schulden und Entschuldung zur Verfügung. Vereinbaren Sie einen Termin auf unserer Website unter folgendem Link: https://anwalt-kg.de/insolvenzrecht/schnell-check/

    Wir hoffen, Ihnen mit dieser Antwort weitergeholfen zu haben.

    Ihr Team der KRAUS GHENDLER Anwaltskanzlei

    Bitte beachten Sie, dass diese Antwort ohne rechtliches Gewähr ist.

Dein Kommentar

An Diskussion beteiligen?
Hinterlasse uns Deinen Kommentar!

Schreiben Sie einen Kommentar

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert