Anspruch auf Gelder die vom Insolvenzverwalter beigetrieben wurden

Hallo, ich bin ehemals selbständiger Einzelunternehmer und befinde mich nun in der Insolvenz.
Der mir zugeteilte Insolvenzverwalter hat von verschiedenen Gläubigern die mir noch beachtliche Gelder schuldeten bereits eine höhere Summe beigetrieben. Da ich momentan wirklich vollkommen mittelos bin und auch ALG II erst in 2-3 Wochen zur Verfügung stehen wird, frage ich mich ob mir rein rechtlich nicht von den beigetriebenen Geldern eine Summe i.H.v. der Pfändungsfreigrenze (mein Kind lebt 14 Tage im Monat bei mir) zusteht und zugeteilt werden müsste? Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen und bedanke mich für Ihre Mühen im vorraus.

1 Antwort
  1. Dr. V. Ghendler
    says:

    Sehr geehrter Fragesteller,

    gepfändete Forderungen sind in vollem Umfang pfändbar und unterliegen grundsätzlich nicht der gesetzlichen Pfändungsgrenzen. Sollten Sie Sozialansprüche allerdings nicht durch die Ämter erhalten, so können Sie beim Insolvenzgericht einen Antrag auf gesonderten Pfändungsschutz stellen.
    Das Gericht kann dann solche zwingenden Zusatzausgaben feststellen und einem Pfändungsschutz unterwerfen.

    Mit freundlichen Grüßen

    Dr. V. Ghendler
    Rechtsanwalt

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