Arbeit kündigen bei privatinsolvenz

Guten Tag,
ich habe Privatinsolvenz angemeldet und mein verwalter hat mir unterbreitet das ich zu wenige Std. die woche arbeite (20). Ich arbeite schon 5 jahre als Reinigungskraft in dieser Firma 4Std an 5 Tagen die woche. Muß ich meinen Job jetzt kündigen, was ich ungern tun würde? Bin froh damals überhaupt diese Arbeit bekommen zu haben da in unserer Region größtenteils nur minijobs zu kriegen sind. MfG

1 Antwort
  1. Dr. V. Ghendler
    says:

    Sehr geehrte Frau Rödel,

    vielen Dank für Ihre Frage. Als angemessene Erwerbstätigkeit ist grundsätzlich nur eine Vollzeitbeschäftigung mit einer durchschnittlichen wöchentlichen Arbeitszeit zwischen 35 und 40 Stunden anzusehen. Grundsätzlich kommt seiner Erwerbsobliegenheit nicht nach, wer nur eine Beschäftigung mit einer Wochenarbeitszeit von 25 Stunden ausübt. Dies gilt insbesondere, wenn ihm bekannt ist, dass die wirtschaftliche Situation seines Arbeitgebers eine Vollzeitbeschäftigung nicht zulässt und er sich trotz dieser Kenntnis nicht um eine angemessene Erwerbstätigkeit bemüht.

    Für weitere Informationen zum Thema Erwerbsobliegenheit empfehle ich Ihnen den folgenden Artikel:
    https://anwalt-kg.de/lexikon/privatinsolvenz-recht/erwerbsobliegenheit/

    Mit freundlichen Grüßen
    V. Ghendler
    Rechtsanwalt

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