Arbeitswechsel in der Insolvenz

Ich bin seit fast drei Jahren in der Privatinsolvenz. Zur Zeit verdiene ich ca 2500 Euro brutto. Ich möchte in einen anderen Job wechseln da ist aber der Bruttolohn um ca 500 Euro niedriger. Kann ich den Job annehmen ? Bekomme ich schwierigkeiten mit meinem Treuhänder oder Gläbigern ? Ich muss auch noch dazufügen, der Jobwechsel ist damit begründet durch das schlechte Arbeitsklima unter den Vorgesetzten und den Kolegen.

1 Antwort
  1. Andre Kraus
    says:

    Sehr geehrter Herr Ettl,

    vielen Dank für die Frage. Grundsätzlich haben Sie im Rahmen der Insolvenz die Pflicht Ihrer Erwerbsobliegenheit nachzukommen. Die Erwerbsobliegenheit stellt gemäß § 295 InsO eine Obliegenheit des Insolvenzschuldners dar. Sie besteht in der Pflicht des Insolvenzschuldners, ab Beginn der Abtretungsfrist (Einleitung des Insolvenzverfahrens) bis zur Beendigung des Insolvenzverfahrens, eine angemessene Erwerbstätigkeit auszuüben und, sofern er ohne Beschäftigung ist, sich um eine solche zu bemühen.

    Eine Erwerbstätigkeit ist dann angemessen, wenn sie für den Insolvenzschuldner physisch zumutbar ist und seinen Qualifikationen entspricht. Der Insolvenzschuldner darf sich also nicht „unter Wert“ verkaufen bzw. beschäftigen lassen und eine Stelle ohne sachlichen Grund ablehnen.

    Ich empfehle Ihnen daher, einen Arbeitgeberwechsel mit dem Insolvenzverwalter abzusprechen.

    Mit freundlichen Grüßen
    Andre Kraus
    Rechtsanwalt

Dein Kommentar

An Diskussion beteiligen?
Hinterlasse uns Deinen Kommentar!

Schreiben Sie einen Kommentar

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert