Aufhebung Insolvenzverfahren

Hallo,

können Sie mir Erfahrungswerte sagen, wie lang es dauert bis das Insolvenzverfahren aufgehoben wird.

Schlusstermin war auf Juli 2019 datiert…

was wird denn jetzt in der Zeit noch alles geprüft? Es gehen Regelmßig 500 Euro vom Gehalt weg. Verwertbares Geld hatte ich keines.

Wie sehen sie die Chancen bei mir auf RSB nach 3 Jahren? Schuldensumme ca. 37.000 Euro. 500 Euro werden im Monat einbehalten…

Viele Grüße

2 Kommentare
  1. Fabian
    says:

    Hallo, vielen Dank für die schnelle und gute Auskunft.

    Eine Frage hätte ich dazu noch:

    Kann man etwas dagegen tun, dass der Verwalter es unnötig offen hält?

    Heisst das, er kann es solange offen halten wie er will, sodass ich theoretisch auch 6 Jahre lang zurückzahle?

    Die Gerichtskosten werden festundet.

    Viele Grüße

  2. Dr. V. Ghendler
    says:

    Sehr geehrter Fragesteller,

    in der Regel wird das Verfahren sehr bald nach dem Schlusstermin aufgehoben. Wenn Sie allerdings noch keine Mitteilung darüber erhalten haben, könnten Sie höchstens einmal beim Insolvenzverwalter nachfragen, diese geben aber nur zögerlich Auskünfte, da sie dazu nicht verpflichtet sind.

    Bei den genannten Zahlen sind Sie nicht sehr weit entfernt davon, nach 3 Jahren die benötigte Summe für die Verkürzung zu erreichen. Hierfür wären nach einer groben Schätzung ca. 50 % der Schulden nötig, also 35 % zzgl. Gerichts- und Insolvenzverwalterkosten. Leider ist diese Schätzung sehr ungenau, da die Höhe der Insolvenzverwaltervergütung noch von weiteren Faktoren abhängt. Somit kann dies nur in Rücksprache mit dem Insolvenzverwalter geklärt werden.
    Hier ergibt sich auch ein weiteres Problem bezüglich Ihrer ersten Frage: Der Insolvenzverwalter erhält im noch laufenden Verfahren eine höhere Vergütung, als in der Wohlverhaltensphase. Somit ist es tatsächlich nicht auszuschließen, dass der Verwalter das Verfahren länger offen hält, als es notwendig wäre, gerade wenn regelmäßig Beträge in die Insolvenzmasse fließen.

    Mit freundlichen Grüßen

    Dr. V. Ghendler
    Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

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