Aufwandsentschädigung einer Medikamentenstudie während der Wohlverhaltensperiode
Sehr geehrter Herr Rechtsanwalt,
ich befinde mich seit ca. 2,5 jahren in der Wohlverhaltensperiode.
Demnächst erhalte ich eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 2000,00 Euro für eine medizinische Medikamentenstudie, die auch einige Tage Übernachtung im Krankenhaus erfordert.
Meine Frage: Muss ich diesen Betrag, welcher als eine Aufwandsentschädigung für das Risiko einer Medikamenteneinnahme und der Krankenhausaufenthalte gezahlt wird, komplett an den Treuhänder abführen.
Für die Beantwortung der Frage bedanke ich mich sehr.
Freundliche Grüße und Danke für Ihr Engagement in diesem Forum
Lutz W.
Sehr geehrter Fragesteller,
ich darf mich für Ihre Frage und das positive Feedback bedanken. Obschon der genannte Betrag Ihrerseits als Aufwandsentschädigung klassifiziert wird, ist die rechtlich Behandlung nicht eindeutig. Tatsächlich unterliegen Aufwandsentschädigungen gem. § 850a Nr. 3 ZPO (Zivilprozessordnung) nicht der Pfändung. Eine unpfändbare Aufwandsentschädigung läge vor, wenn Zweck der Zahlung nach der vertraglichen oder gesetzlichen Regelung ist, den tatsächlichen Aufwand auszugleichen, nicht, wenn seine Tätigkeit selbst vergütet werden soll. In Ihrem konkreten Fall erscheint die Zahlung aber eher einen Vergütungscharakter zu haben. Nach meiner Auffassung unterliegt die Zahlung daher der Pfändung. Sie sollten – insbesondere um keine insolvenzrechtlichen Konsequenzen zu riskieren – Ihren Verwalter über die Zahlung informieren.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. V. Ghendler
Rechtsanwalt