Aufwandsentschädigung für Klinische Studie

Sehr geehrter Herr Ghendler,

vorab möchte ich mich gern bei Ihnen bedanken für die hervorragenden Videos auf ihrem YT-Channel.

Ich habe die Gelegenheit an einer klinischen Studie teilzunehmen in der mir eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 7.600 € zzgl. Fahrtkosten zugestanden wird. Mich hat der folgende Passus in der Vereinbarung positiv gestimmt:
“Die Aufwandsentschädigung unterliegt einem Abtretungsverbot” – jedoch ist sie Steuer- und Versicherungspflichtig.

Meine betreuender Anwalt wie auch die Rechtshotline meiner RV konnten mir keine verbindliche Auskunft geben und ich möchte nicht einer evtl. willkürlichen Entscheidung meines Insolvenzverwalters zum Opfer fallen. Zur Info – meine Insolvenz läuft bereits 4 Jahre und ich werde den Antrag auf die Verkürzung der Regelinsolvenz jetzt stellen (alle Kosten beglichen und bislang wohl grünes Licht von meinem IV).

Wenn mir der Nettobetrag (nach Steuern und beider Anteile an den Sozialversicherungen) gepfändet wird, dann rechnet sich für mich der Aufwand / das Risiko der Teilnahme definitiv nicht mehr.

Ganz lieben Dank vorab und weiterhin viel Erfolg mit Ihrer Kanzlei und ihrem YT-Channel – schade das ich Ihr Haus zu Insolvenzbeginn noch nicht kannte – ich denke Sie hätten mich durchaus besser durch das Verfahren geführt.

Viele Grüße

1 Antwort
  1. Dr. V. Ghendler
    says:

    Sehr geehrter Fragesteller,

    wir dürfen uns für Ihren Beitrag und Ihr Lob bedanken. Bedauerlicherweise ist eine seriöse Einschätzung Ihres Falles nur auf Basis der getätigten Angaben nicht möglich. Insbesondere müsste die vertragliche Grundlage einer genaueren Prüfung unterzogen werden. Sofern Sie diesbezüglich unsere Hilfe in Anspruch zu nehmen wünschen, können Sie sich gerne zwecks Terminvereinbarung an unser Sekretariat wenden.

    Mit freundlichen Grüßen

    Dr. V. Ghendler
    Rechtsanwalt

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