Aussonderungsrecht

Hallo,

ich würde gerne ab Oktober Ihre Dienste in Anspruch nehmen.
Bezüglich dessen habe ich eine Frage: Ich habe 2-3 Verträge (Ratenzahlungen) zu Gegenständen, die ein Aussonderungsrecht haben, also das Sie Eigentum des Besitzers sind bis alles abbezahlt.
Wie schaut es da aus, wenn man in die Inso geht und die Gegenstände gar nicht mehr im Besitz ist? Drohen Konsequenzen?

1 Antwort
  1. Dr. V. Ghendler
    says:

    Sehr geehrter Fragesteller,

    vielen Dank für Ihre Frage. Grundsätzlich gilt das Aussonderungsrecht bei Eigentumsvorbehalt nur dann, wenn der Insolvenzverwalter Nichterfüllung des Vertrages wählt. Im Falle einer Beschädigung oder eines Verlustes der Sache wird der Verwalter jedoch eher die Nichterfüllung wählen. In diesem Fall könnte dem Verkäufer ein Schadensersatzanspruch zustehen, wenn die Sache nicht mehr im Besitz des Schuldners ist.

    Im Detail beantworten wir diese Frage sehr gerne im Rahmen einer kostenlosen Erstberatung. Rufen Sie uns zur Terminvereinbarung gerne unter 0221 – 6777 0055 an.

    Mit freundlichen Grüßen

    Dr. V. Ghendler
    Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

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