Auto anmelden, welches nicht in meinem Eigentum steht, Privatinsolvenz wird vorbereitet

Liebes Anwaltsteam,
Anbei folgendes Anliegen, worüber ich gerne Klarheit möchte, weil im Netz diverse Mitteilungen darüber kursieren und die Schuldnerberatungsstelle mir auch nicht wirklich weiterhelfen kann.

Befinde mich mit der Beratungsstelle aktuell in Vorbereitung auf das Insolvenzverfahren, bis dahin sollten es noch 2 Termine sein.

Folgendes ist der Fall:
– Mein relativ altes Auto (23 Jahre alt) geht immer mehr kaputt, was aufgrund des Alters auch in Ordnung geht, jedoch würden die Reparaturkosten, welche entstehen würden, den Wert des Fahrzeuges deutlich übersteigen.

– Meine Eltern haben ein Auto gekauft, eigentlich für meine Mutter, weil sie nur ein Kleinwagen hat, dieses ist jedoch zu groß für meine Mutter und sie würden es mir, bzw uns als Familie zur Nutzung überlassen.
Diesbezüglich soll ich das Fahrzeug auch auf mich anmelden, sowie eine Versicherung abschließen. Das Fahrzeug soll aber weiterhin im Eigentum meiner Eltern bleiben, falls diese es doch benötigen. Deswegen wollen sie es auch nicht verkaufen, oder verschenken.

– Besteht in dieser Situation die Möglichkeit das Auto auf mich zuzulassen, oder würde dies vom Insolvenzverwalter verwertet werden dürfen? Oder würde es ausreichen, wenn wir eine Kopie des Kaufvertrages anfertigen und dem Insolvenzverwalter zukommen lassen? Der Eigentumsnachweis, dass das Fahrzeug meinen Eltern gehört, sollte eigentlich doch damit erbracht wurden, oder ?

– Müssen wir schriftlich die Nutzung vereinbaren?

Ich hoffe, mich verständlich ausgedrückt zu haben und bedanke mich im Voraus für Ihre Antwort.

Liebe Grüße

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