Stille Mitarbeiterbeteiligung

Sehr geehrte Damen und Herren,

wir wollen einem unserer Mitarbeiter eine stille Beteiligung geben. Folgend einige Informationen:

– der Mitarbeiter erhält über 3 Jahre insgesamt 4% (1 %, 1%, 2%)der Unternehmensanteile von LeanLancer
– Die stille Beteiligung beginnt am 01.01.2023.
– Am Jahresgewinn ist der stille Gesellschafter mit 1, 2, 4 (je nach Jahr) % beteiligt (Gewinnbeteiligung). Als Geschäftsgewinn gilt der in der Handelsbilanz ausgewiesene Betriebsgewinn. Die Auszahlung des dem stillen Gesellschafter für das vorhergehende Geschäftsjahr zustehenden Gewinnanteils erfolgt jeweils bis zum 31.01. des Folgejahres. Vom stillen Gesellschafter liegengelassene Gewinnanteile erhöhen nicht seine Einlagen. Sie sind seinem Privatkonto gutzuschreiben. An einem etwaigen Verlust des Unternehmens ist der stille Gesellschafter nicht beteiligt.
Der stille Gesellschafter hat das Recht auf schriftliche Mitteilung der Jahresabschlüsse und Prüfung ihrer Richtigkeit durch Einsicht in die Bücher und Geschäftspapiere.
Durch den Tod der Geschäftsinhaber wird die Gesellschaft nur dann aufgelöst, wenn das Unternehmen nicht fortgeführt wird. Bei Tod des stillen Gesellschafters geht dessen stille Beteiligung auf seine Erben über.

Zudem sind noch einige Fragen aufgekommen, die wir noch nicht genau beantworten konnten:
Der Mitarbeiter soll am Jahresgewinn von LeanLancer beteiligt werden. Da wir jedoch eine Holdingstruktur (Inhaber von LeanLancer ist die MahiKin UG) benutzen, müssen wir dies im Vertrag berücksichtigen?
Muss der Mitarbeiter das prozentuale Stammkapital einzahlen? Momentan sind 300 € Stammkapital hinterlegt. Könnte er es einmalig hinterlegen oder bezieht sich das immer auf das aktuelle Jahr?
Worauf muss geachtet werden, sollte er seine Anteile zukünftig verkaufen wollen? Eventuell Vorzugsrecht für die Gründer?

Wir wollen eigentlich alles so einfach wie möglich halten und die Mitarbeiterbeteiligung dient in erster Linie dazu, ihn zu motivieren und ihn vorerst an uns zu binden. Gibt es für diesen Sachverhalt bereits bestehende Muster-Verträge?

Beste Grüße und für Rückfragen stehe ich Ihnen selbstverständlich immer gerne zur Verfügung
Nils Beyer

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