Auto
Sehr geehrte Damen und Herren,
Ich bin seit 3,5 Jahren in der Privatinsolvenz und wollte Mal nachfragen ob ich mir ein gebrauchtes Auto anschaffen darf?
Mit freundlichen Grüßen
Marina Broich
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Sehr geehrte Frau Broich,
wenn Sie sich in der Wohlverhaltensphase befinden, also Sie eine Bestätigung der Aufhebung des Insolvenzverfahrens erhalten haben, dann dürfen Sie aus Ihrem unpfändbaren Vermögen Anschaffungen tätigen, wie Sie möchten. Sie dürfen also auch ein Auto kaufen oder auch eines geschenkt bekommen.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. V. Ghendler
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht