wenn Sie sich in der Wohlverhaltensphase befinden, also Sie eine Bestätigung der Aufhebung des Insolvenzverfahrens erhalten haben, dann dürfen Sie aus Ihrem unpfändbaren Vermögen Anschaffungen tätigen, wie Sie möchten. Sie dürfen also auch ein Auto kaufen oder auch eines geschenkt bekommen.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. V. Ghendler
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht
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Sehr geehrte Frau Broich,
wenn Sie sich in der Wohlverhaltensphase befinden, also Sie eine Bestätigung der Aufhebung des Insolvenzverfahrens erhalten haben, dann dürfen Sie aus Ihrem unpfändbaren Vermögen Anschaffungen tätigen, wie Sie möchten. Sie dürfen also auch ein Auto kaufen oder auch eines geschenkt bekommen.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. V. Ghendler
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht