Restschuldbefreiung liegt nicht vor

Hallo,

mein Bruder hat 2012 die Privatinsolvenz beantragt, da er selbstständig war.
Seit 2018 ist die Insolvenz beendet und er hat noch eine Restschuld von ca. 30.000 Euro.

Da er unter schweren Depressionen litt, hat er bis Dato nicht gearbeitet und musste sich daher nich wirklich mit dem Thema der Begleichung der Schulden auseinandersetzen.

Jetzt meine Frage: Kann er die Pfändungstabelle 2020 als Grundlage für die Rückzahlung der Restschulden nutzen? Er ist verheiratet, hat 2 Kinder.

Können die Beträge so eingefordert werden, dass eine Sofortzahlung stattfinden muss? Bei 30000 Euro ist es nicht einfach. Wie sieht die Rückzahlung aus?

Vielen Dank und Grüße
Nina

2 Kommentare
  1. Nina
    says:

    Hallo nochmal,

    die weitere Frage wäre auch, wird das Kindergeld mit einkalkuliert als Einkommen, für den Fall, dass die Pfändungstabelle die Grundlage für die Rückzahlung bietet?
    Ziel ist es, dass mein Bruder einer Tätigkeit nachgeht.

    Grüße
    Nina

    • Andre Kraus
      says:

      Sehr geehrte Fragestellerin,

      das Kindergeld wird separat betrachtet, es erhöht nicht das pfändbare Einkommen.

      Mit freundlichen Grüßen

      A. Kraus
      Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

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