Baukosten für zweiten Rettungsweg übersteigen der Wert der Eigentumswhg.

Bis auf die eigene Eigentumswhg. mit 40qm Wohnfläche und einem benötigten Pkw für den Beruf ist kein Vermögen vorhanden. Da nunmehr Kosten von ca. € 45.000,- für die Errichtung eines zweiten Rettungsweges im/am Haus bevorstehen ( Wert der Whg. vorher: ca. € 42.000.- / nach Kenntnis der notwendigen Massnahmen dürfte der Wert bei ‘0’ liegen ). Ist mithin eine Zwangsversteigerung/Verwertung der Whg. zu erwarten und damit auch ein Auszug auf der selbstgenutzten Whg. erforderlich?

1 Antwort
  1. Dr. V. Ghendler
    says:

    Sehr geehrter Fragesteller,

    vielen Dank für Ihre Nachricht. Ob ein Verwertung durch den Verwalter vollzogen wird hängt von mehreren Faktoren ab. Sollte eine pflichtige Baumaßnahme den Wert des Eigentums übersteigen, liegt hierin ein Grund gegen eine Verwertung vor. Ob jedoch in Ihrem Fall davon abgesehen wird hängt mitunter von der Immobiliensituation vor Ort ab.

    Gerne können wir über die Möglichkeiten im Rahmen unserer kostenlosen telefonischen Erstberatung sprechen. Rufen Sie uns an und vereinbaren Sie einen Telefontermin.

    Mit freundlichen Grüßen

    V. Ghendler
    Rechtsanwalt

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