Fällikeit der Gesamtforderungen

Hallo,
ein Inkassobüro bietet mir eine Zahlungsvereinbarung an:
Die Gesamtforderung beträgt 27.000 Euro, bei Zahlung eines Vergleichsbetrages i.H. von 23.000 Euro wären die Forderungen aus verschiedenen Verträgen erledigt.
Nun stolpere ich aber über folgende Formulierung: “Durch diese Vereinbarung wird die Fälligkeit der Gesamtforderung nicht berührt. Diese entfällt erst mit der vollständigen Erfüllung der vorliegenden Vereinbarung”. Sind die Gesamtforderungen mit Zahlung der 23.000 Euro erfüllt oder nicht?

1 Antwort
  1. Dr. V. Ghendler
    says:

    Sehr geehrter Herr Worm

    vielen Dank für Ihre Nachricht. An Hand Ihrer Formulierung, liegt hier ein Angebot zu einem Vergleich vor. Hiernach verzichtet das Inkassounternehmen auf die Gesamtforderung i.H.v. 27.000 €, wenn sie die vollständige Vergleichssumme i.H.v. 23.000 € bezahlt haben. Bei solchen Verträgen ist jedoch zu beachten, dass Inkassounternehmen regelmäßig Klauseln einarbeiten die später zu Problem führen.

    Gerne können wir über die Möglichkeiten eines außergerichtlichen Vergleichs im Rahmen unserer kostenlosen telefonischen Erstberatung sprechen. Rufen Sie uns an und vereinbaren Sie einen Telefontermin.

    Mit freundlichen Grüßen

    V. Ghendler
    Rechtsanwalt

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