Bausparvertrag, Leistungen Beihilfe und private KV

Ich befinde mich in der Vorbereitung zur Privatinsolvenz und habe zwei kurze Fragen:
1.) ich habe seit knapp 2,5 Jahren einen Bausparvertrag, der über VWL vom Arbeitgeber und zum Teil von mir bedient wird. Guthaben derzeit knapp 1000 €. Darf ich diesen weiter bedienen und behalten oder wird dieser verwertet? Wenn ja, kann ich diesen Vertrag noch vorher kündigen und verbrauchen?
2.) Als Beamtin bin ich privat krankenversichert /+Beihilfe. D.h. Ich reiche die Arztrechnungen bei KV und Beihilfe ein und bekomme dann die Erstattung und bezahle dann die Arztrechnungen. Wie kann ich verhindern, dass diese Erstattungsansprüche auf die Pfändungsgrenze angerechnet werden (Bank – P-Konto) und entweder durch die Bank gesperrt (weil über Pfändungsgrenze) oder von dem Treuhänder gepfändet werden?
Danke für Ihre Hilfe!!!

Mit freundlichen Grüßen

Nicole Strauch

1 Antwort
  1. Dr. V. Ghendler
    says:

    Sehr geehrte Frau Strauch,

    vielen Dank für Ihre Frage.

    Bezüglich der VWL möchte ich Ihnen den folgenden Beitrag zur Lektüre auf unserer Webseite empfehlen:

    https://anwalt-kg.de/newsbeitrag/privatinsolvenz-recht/insolvenz-und-pfaendung-der-altersvorsorge-sind-vermoegenswirksame-leistungen-pfaendbar/

    Vor einem Insolvenzverfahren könne Sie den Schutz des P-Kontos über einen Antrag auf Erhöhung der unpfändbaren Beträge (Einmalzahlung) beim zuständigen Vollstreckungsgericht anheben. Im Insolvenzverfahren berücksichtigt der Insolvenzverwalter diese Umstände ebenfalls.

    Gerne können wir im Rahmen eines kostenloses telefonischen Beratungsgespräch über Ihren Fall sprechen.

    Mit freundlichen Grüßen
    V. Ghendler
    Rechtsanwalt

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