Unwahrheit gesagt bei der EV

Hallo ich habe in der EV nicht alles an Verdienst angegeben kann ich trotzdem in die Regelinsolvenz. Hatte das Gefühl alles noch retten zu können wenn ich etwas an Verdienst verheimliche.
Habe ich damit alles kaputt gemacht?
Bitte um Antwort!
Vielen Dank
Jacky

1 Antwort
  1. Dr. V. Ghendler
    says:

    Sehr geehrte Frau Jacky,

    vielen Dank für die Frage. Die Gründe für die Versagung der Restschuldbefreiung sind in § 290 InsO abschließend geregelt. Nach den dort aufgeführten Tatbeständen sind falsche Angaben in einem Insolvenzantrag schädlich und führen zur Versagung der Restschuldbefreiung. Hingegen findet sich in § 290 InsO keine Regelung zu unrichtigen Angaben in der Vermögensauskunft (Versicherung an Eides Statt). Eine womögliche Strafbarkeit nach § 156 StGB ist dort nicht als Versagungsgrund aufgeführt. Wenn Sie hingegen falsche Angaben bei einer Bank oder einem anderen Kreditinstitut bei der Beantragung eines Kredites gemacht hätten, dann würde dies sehr wohl zur Vesagung der Restschuldbefreiung führen.

    Wenn Sie weitergehende Fragen zu dieser Problematik haben oder gerne ein Insolvenzverfahren einleiten möchten, können Sie gerne einen telefonischen Beratungstermin mit uns vereinbaren

    Mit freundlichen Grüßen
    V. Ghendler
    Rechtsanwalt

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