Beendigung der Privatinsolvenz innerhalb 5 Jahre

Ich habe im April einen Antrag auf Vorzeitige Beendigung der Privatinsolvent gestellt. Nach mehreren Statusabfragen hat mir das Gericht geantwortet, dass ich “die Füße” stillhalten soll und alles bis zum Stichtag (24.11.) erledigt sein wird. Diese Woche hat mich dann meine Insolvenzverwalterin angeschrieben, sie hätte gerne noch einmal alle Gehaltsbelege der letzten zwei Jahre… Heute habe ich dann noch Post vom Amtsgericht erhalten, dass die Gläubiger nun bis zum 25. (also nach dem Stichtag) Zeit haben sich zu äußern…
Wann kann ich denn nun mit einer Tatsächlichen Entscheidung rechnen?! Wie lange kann sich das jetzt noch über den Stichtag hinaus hinziehen? Die Aussagen sowohl vom Gericht als auch von der Insolvenzverwalterin stimmen mit der Realität leider selten überein….

1 Antwort
  1. Dr. V. Ghendler
    says:

    Sehr geehrter Ratsuchender,

    es ist leider schwierig, abzuschätzen, wie lange sich diese Vorgänge noch hinziehen werden. Die gute Nachricht ist aber, dass die Beträge, die nach Ablauf der Fünfjahresfrist noch gepfändet werden, wieder zurückfordern können. Dies ergibt sich aus § 300 Abs. 1 Nr. 3 InsO in Verbindung mit § 299 InsO.

    Mit freundlichen Grüßen

    Dr. V. Ghendler
    Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

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