Beendigung der Privatinsolvenz

Die 7 Jahre der Privatinsolvenz waren am 4.2.2016 zu Ende. Die Restschuldbefreiung ist auch erteilt. Nach Angaben de Rechtspflegers wurde das Bestätigt. Allerdings ist bis heute, 8.10.2016 nichts Schriftliches mitgeteilt worden. Der Rechtspfleger meinte, das müsse er auch nicht machen. Ein Gerichtsbeschluss muß doch schriftlich zugestellt werden. Kann man das erzwingen?
Mit freundlichen Grüßen
V. Sauermann

1 Antwort
  1. Dr. V. Ghendler
    says:

    Sehr geehrter Herr Sauermann,

    vielen Dank für Ihre Frage. Sie erhalten vom Insolvenzgericht einen schriftlichen Beschluss über die Erteilung der Restschuldbefreiung, § 300 InsO.

    Mit freundlichen Grüßen
    V. Ghendler
    Rechtsanwalt

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