Insolvenz

Vor 3 Wochen ist meine Mutter verstorben und ich bin nach Hause gefahren um meinen Stiefvater zu unterstützen. Meine Mutter hat sich um die Finanzen gekümmert und auch einige schulden gemacht wo mein Stiefvater unterschrieben hat. Kurz und gut nun hat er laut Schufa ca. 20000 € Schulden und möchte in Privatinsolvenz gehen. Er bekommt ca. 1300 € Rente incl. Witwenrente. Da ich seit 16 Jahren in Estland wohne und mein Stiefvater niemanden mehr hat würde er gerne zu uns ziehen. Er wohnt jetzt noch in einer 3 Zimmer Wohnung welche er zum 30 November gekündigt hat. Auf Grund des Schufa Eintrages bekommt er praktisch auch keine neue Wohnung. Nun zu meinen Fragen:
1. Kann er Insolvenz beantragen und gleichzeitig umziehen?
2. Nach welchem Recht gilt die Pfändungsfreigrenze (in Estland ca. 400 €, obwohl Lebenshaltungskosten höher sind als in Deutschland)
3. Kann er so schnell umziehen oder…?

1 Antwort
  1. Dr. V. Ghendler
    says:

    Sehr geehrter Fragesteller,

    vielen Dank für Ihre Nachricht. Der Antragsteller muss bei Antragstellung seinen Wohnsitz oder seinen gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben. Nach der Eröffnung des Insolvenzverfahrens ist es grundsätzlich seinen Wohnsitz ins Ausland zu legen.

    Gerne können wir uns in einem kostenlosen telefonischen Beratungsgespräch mit Ihrer Situation auseinander setzten und die Möglichkeiten der Entschuldung besprechen. Rufen Sie uns dazu an und vereinbaren einen telefonischen Beratungstermin.

    Mit freundlichen Grüßen
    V. Ghendler
    Rechtsanwalt

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