Beendigung Privatinsolvenz nach 3 Jahren

Guten Tag,
habe ausgerechnet auf Ihrem Rechner das ich nächstes Jahr meine Privatinsolvenz beenden kann,wenn ich ca. 3200 Euro zusätzlich zur Pfändung zahle.
Kann ich im Januar meinen Treuhänder fragen ob er mir eine Aufrechnung geben kann, wenn ich die Privatinsolvenz zum 1.3.2021 (3 Jahre) beenden möchte, also das er mir den Betrag nennt, den ich zahlen muss?
Darf ich mir von einem Freund oder Familienmitglied den Betrag leihen und ihn direkt an den Treuhänder zahlen?
Herzlichen Dank für Ihre Beantwortung.

3 Kommentare
  1. Mustafov D.
    says:

    Ich habe eine Frage nach den drei Jahren Insolvenz wird es irgendwo noch gespeichert wenn ja wie lange?

    • Andre Kraus
      says:

      Sehr geehrter Herr D.,

      grundsätzlich speichern die Schufa und andere Wirtschaftsauskunfteien die Erteilung der Restschuldbefreiung für 3 Jahre nach Ihrer Erteilung.

      Mit freundlichen Grüßen

      A. Kraus
      Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

  2. Andre Kraus
    says:

    Sehr geehrter Fragesteller,

    Sie können Ihren Treuhänder um eine Aufstellung der bislang abgeführten Beiträge bitten. Bedenken Sie, dass grundsätzlich vor Ablauf der drei Jahre die Voraussetzungen erfüllt sein müssen. Wenn Sie Schulden hierzu in der Wohlverhaltensperiode aufnehmen, ist die Restschuldbefreiung grundsätzlich nicht bedroht.
    Problematisch ist, dass selbst der Treuhänder nicht genau beziffern kann, wie hoch der zu bezahlende Betrag sein wird, denn die Verfahrenskosten steigen mit der erhöhten Insolvenzmasse weiter an.

    Mit freundlichen Grüßen

    A. Kraus
    Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

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