Beendigung

Sehr geehrter Herr Kraus, ersteinmal ein riesen Kompliment an Sie, dass Sie hier auf Ihrer Seite einem mit Rat und Tat zur Seite stehen. Chapeau!

Meine kurze Frage lautet: Meine Insolvenz wurde am 08.06.2017 beendet. Laut Amtsgericht haben die Gläubiger nun bis zum 07.07.2017 Zeit, Ihren Widerspruch einzulegen um die RSB evtl. zu versagen.

Nach einem Blick auf meine Gehaltabrechnung von Juni 2016 ist mir jedoch aufgefallen, dass der pfändbare Betrag im vollen Umfang für diesen Monat an den Inso-Verwalter überwiesen wurde.

Kann ich hier mit einer Rückzahlung rechnen? Ist mit sonstigen Rückzahlungen zu rechnen?

Besten Dank für einfür kurze Info.

Sonnige Grüße aus Berlin

1 Antwort
  1. Andre Kraus
    says:

    Sehr geehrter Fragesteller,

    vielen Dank für Ihren Beitrag. Der pfändbare Betrag Ihres Einkommens wird bis zum Ende der Frist der Abtretungserklärung an den Insolvenzverwalter abgeführt – spätestens bis zur Erteilung der Restschuldbefreiung.

    Mit freundlichen Grüßen
    Andre Kraus
    Rechtsanwalt

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