Krankenkassenforderung

Hallo, ich denke darüber nach, privatinsolvenz anzumelden. Dazu habe ich 2 fragen, die krankenkasse hat eine offene forderung von über 3000 euro. Zählt diese mit in die insolvenz? Die forderung ist 4 jahre alt, ich konnte damals die beiträge nicht zahlen. Und zweitens , wollte ich bald meinen führerschein machen? Geht das trotzdem ohne weiteres?

1 Antwort
  1. Andre Kraus
    says:

    Sehr geehrter Fragesteller,

    vielen Dank für Ihren Beitrag. Die Forderung der Krankenkasse wird von der Restschuldbefreiung umfasst, es sei denn, die Forderung resultiert aus einer unerlaubten Handlung. Die Insolvenz hat keinen Einfluss auf den Erhalt der Fahrerlaubnis.

    Mit freundlichen Grüßen
    Andre Kraus
    Rechtsanwalt

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