Beginn der wohlverhaltensphase
Gilt die Wohlverhaltensphase bereits ab Eröffnung des Insolvenzverfahrens oder erst nach Aufhebung des Verfahrens?
Vorab vielen Dank.
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Sehr geehrter Fragesteller,
die Pflichten aus der Wohlverhaltensphase, also die Obliegenheiten, bestehen sofort mit Insolvenzeröffnung. Die eigentliche Wohlverhaltensphase mit der Besonderheit, dass man wieder Vermögen ansparen und Schenkungen behalten darf, beginnt aber erst nach Aufhebung des Verfahrens.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. V. Ghendler
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht