Beginn der wohlverhaltensphase

Gilt die Wohlverhaltensphase bereits ab Eröffnung des Insolvenzverfahrens oder erst nach Aufhebung des Verfahrens?
Vorab vielen Dank.

1 Antwort
  1. Dr. V. Ghendler
    says:

    Sehr geehrter Fragesteller,

    die Pflichten aus der Wohlverhaltensphase, also die Obliegenheiten, bestehen sofort mit Insolvenzeröffnung. Die eigentliche Wohlverhaltensphase mit der Besonderheit, dass man wieder Vermögen ansparen und Schenkungen behalten darf, beginnt aber erst nach Aufhebung des Verfahrens.

    Mit freundlichen Grüßen

    Dr. V. Ghendler
    Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

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