Gilt die Wohlverhaltensphase bereits ab Eröffnung des Insolvenzverfahrens oder erst nach Aufhebung des Verfahrens?
Vorab vielen Dank.
https://anwalt-kg.de/wp-content/uploads/2016/04/kgr-logo-rot-weiss-transparent-300px.png00Frage Stellerhttps://anwalt-kg.de/wp-content/uploads/2016/04/kgr-logo-rot-weiss-transparent-300px.pngFrage Steller2019-12-18 16:31:022019-12-18 16:31:02Beginn der wohlverhaltensphase
1Antwort
Dr. V. Ghendler says:
Sehr geehrter Fragesteller,
die Pflichten aus der Wohlverhaltensphase, also die Obliegenheiten, bestehen sofort mit Insolvenzeröffnung. Die eigentliche Wohlverhaltensphase mit der Besonderheit, dass man wieder Vermögen ansparen und Schenkungen behalten darf, beginnt aber erst nach Aufhebung des Verfahrens.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. V. Ghendler
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht
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Sehr geehrter Fragesteller,
die Pflichten aus der Wohlverhaltensphase, also die Obliegenheiten, bestehen sofort mit Insolvenzeröffnung. Die eigentliche Wohlverhaltensphase mit der Besonderheit, dass man wieder Vermögen ansparen und Schenkungen behalten darf, beginnt aber erst nach Aufhebung des Verfahrens.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. V. Ghendler
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht