Beginn der Wohlverhaltensphase
Guten Tag,
meine Insolvenz ist am 14. September 2021 eröffnet worden. Habe von den Stadtwerken ein Guthaben erhalten für den Zeitraum 01.11.20-01.11.21. Befinde ich mich schon in der Wohlverhaltensphase? Kann ich das Guthaben behalten?
Vielen Dank
Sehr geehrte Fragestellerin,
vielen Dank für Ihre Anfrage.
Die Wohlverhaltensphase ist die Zeit ab Eröffnung der Insolvenz bis zur Restschuldbefreiung, in der Sie nach Beginn der Insolvenz Ihre Schulden über den Insolvenzverwalter an Ihre Gläubiger zurückzahlen. Der pfändbare Teil des Vermögens muss in dieser Zeit herausgegeben werden.