Berechnung des Einkommens

Bin in der Wohlverhaltensphase und kann endlich einen Job bekommen.. Neben meinem Nettoeinkommen werde ich eine Auslöse pro Tag erhalten. Wird diese Auslöse zu Nettolohn dazu gerechnet oder ist es eine Art Aufwandsentschädigung, die nicht der Pfändung unterliegt ?

1 Antwort
  1. Andre Kraus
    says:

    Sehr geehrter Fragesteller,

    aus § 850a Nr. 3 ZPO ergibt sich, dass: “Aufwandsentschädigungen, Auslösungsgelder […] soweit diese Bezüge den Rahmen des Üblichen nicht übersteigen” unpfändbar sind.

    Infolgedessen sollte die Auslöse unpfändbar sein, vorausgesetzt, sie bewegt sich im Rahmen des “Üblichen”.

    Sollten Sie noch weitere Fragen haben haben, dann vereinbaren Sie doch über unsere kostenfreie Telefonnummer: 0221 – 6777 00 55 ein kostenfreies telefonisches Beratungsgespräch.

    In diesem können wir detailliert Ihren Fall durchsprechen und im Anschluss die ggf. notwendigen Schritte einleiten.

    Mit freundlichen Grüßen,

    Team der KRAUS | GHENDLER Anwaltskanzlei

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