Ist es auch möglich aus dem alten Insolvenzrecht in das neue zu wechseln..
Ich habe fast 5 Jahre meiner Ins. hinter mir. Könnte ich nun durch Zahlung der Verfahrenskosten die Insolvenz beenden.
https://anwalt-kg.de/wp-content/uploads/2016/04/kgr-logo-rot-weiss-transparent-300px.png00Frage Stellerhttps://anwalt-kg.de/wp-content/uploads/2016/04/kgr-logo-rot-weiss-transparent-300px.pngFrage Steller2015-07-29 07:28:022015-07-29 07:28:02wechsel der Privatinsolvenz
1Antwort
Andre Kraus says:
Sehr geehrter Fragesteller,
leider verläuft für Sie die gesamte Insolvenz nach altem Recht. Mithin ist es leider nicht möglich, die Wohlverhaltensperiode auf fünf Jahre durch Zahlung der Verfahrenskosten zu verkürzen.
Mit freundlichen Grüßen
A. Kraus
Rechtsanwalt
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Sehr geehrter Fragesteller,
leider verläuft für Sie die gesamte Insolvenz nach altem Recht. Mithin ist es leider nicht möglich, die Wohlverhaltensperiode auf fünf Jahre durch Zahlung der Verfahrenskosten zu verkürzen.
Mit freundlichen Grüßen
A. Kraus
Rechtsanwalt