wechsel der Privatinsolvenz

Hallo

Ist es auch möglich aus dem alten Insolvenzrecht in das neue zu wechseln..

Ich habe fast 5 Jahre meiner Ins. hinter mir. Könnte ich nun durch Zahlung der Verfahrenskosten die Insolvenz beenden.

1 Antwort
  1. Andre Kraus
    says:

    Sehr geehrter Fragesteller,

    leider verläuft für Sie die gesamte Insolvenz nach altem Recht. Mithin ist es leider nicht möglich, die Wohlverhaltensperiode auf fünf Jahre durch Zahlung der Verfahrenskosten zu verkürzen.

    Mit freundlichen Grüßen
    A. Kraus
    Rechtsanwalt

Dein Kommentar

An Diskussion beteiligen?
Hinterlasse uns Deinen Kommentar!

Schreiben Sie einen Kommentar

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert