Betriebsmittel nach Privatinsolvenz behalten

Sehr geehrte Damen und Herren,
ich bin selbstständig in einem künstlerisch-handwerklichen Beruf tätig. Aufgrund von Steuerrückständen (Ratenzahlungsvereinbarung gescheitert) erwarte ich in Kürze eine Gewerbeuntersagung und müßte im Anschluß Privatinsolvenz anmelden.
Die einzigen Wertsachen, die ich besitze, wären mein Handwerkszeug (Fotokameras und Zubehör). Ich habe die Befürchtung, bei einer Pfändung dieser Gegenstände Nachteile bei der Jobsuche zu erleiden, da es in meiner Branche durchaus üblich ist, auch als Angestellter seine eigenen Geräte mitzubringen.
Ist es möglich, eine Pfändung dieser Werkzeuge zu vermeiden?

1 Antwort
  1. Dr. V. Ghendler
    says:

    Sehr geehrte Fragestellerin,

    grundsätzlich stellt sich zunächst die Frage nach Ihre Ausstattung. Des weiteren könnten diese einem Pfändungsschutz unterstehen, da Sie diese für Ihre Arbeit benötigen.
    In Bezug auf Ihre momentane Situation und der Gewerbeuntersagung empfehle ich Ihnen einen Termin für ein kostenfreier Erstberatungsgespräch zu vereinbaren.

    Mit freundlichen Grüßen

    Dr. V. Ghendler
    Rechtsanwalt

Dein Kommentar

An Diskussion beteiligen?
Hinterlasse uns Deinen Kommentar!

Schreiben Sie einen Kommentar

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert