Beziehung zwischen Gläubiger und Schuldner
Guten Tag, kann mir evtl. jemand darüber Auskunft geben, ob während einer Privatinsolvez eine Beziehung (Lebensgemeinschaft) zwischen Schuldner und einem der Gläubiger möglich ist, ohne die Insolvenz zu gefähreden (inklusive gemeinsamer Wohnung)? Oder könnte dies zum Scheitern der Privatinsolvenz führen (z.B. wegen der Vermutung dieser Gläubiger würde evtl. bevorteilt)? Vielen Dank für eine Antwort!
Sehr geehrter Fragesteller,
grundsätzlich ist dies kein Problem, solange nicht tatsächlich eine Bevorzugung dieses Gläubigers vorliegt. Es kommt sehr häufig vor, dass verwandte Insolvenzgläubiger sind. Und es ist nicht ungewöhnlich, dass ein Schuldner bei einem Mitbewohner oder einer Person, mit der eine Beziehung besteht, Schulden hat.
Es könnte natürlich sein, dass der Insolvenzverwalter “genau hinschaut”, falls er erste Anhaltspunkte für eine Bevorzugung finden sollte.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. V. Ghendler
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht