BU-Versicherung pfändbar?
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich bin freiberuflicher Selbstständiger und stehe wegen einer Depression vor der Insolvenz und Berufsunfähigkeit.
Immerhin habe ich eine BU-Versicherung, die mir ein Einkommen oberhalb der Pfändungsgrenze sichern könnte.
Als Begünstigte ist jedoch meine Frau eingetragen, die angestellt und nicht insolvent ist.
Daher die Frage: Sollte meine BU durch die Versicherung anerkannt werden und die Zahlungen an meine Frau gehen, würden diese trotzdem gepfändet werden können oder wäre das Geld “in Sicherheit”?
Sehr geehrter Fragesteller,
Berufsunfähigkeitsrenten sind normalerweise nur bedingt pfändbar; bei Selbstständigen und Freiberuflern fallen sie allerdings in die Insolvenzmasse und sind nicht vor der Pfändung geschützt.
Hat eine andere Person als der Insolvenz-Schuldner das Bezugsrecht der BU-Versicherung, so kommt es darauf an: Der Insolvenzverwalter kann das Bezugsberechtigung widerrufen, die Pfändung ist dann möglich. Ausnahme: Es wurde explizit ein unwiderrufliches Bezugsrecht eingeräumt. Dann erwirbt der Bezugsberechtigte die Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag und es kann nicht gepfändet werden. Schauen Sie deshalb noch einmal genau in Ihren Versicherungsvertrag-
Beste Grüße