BU-Versicherung pfändbar?

Sehr geehrte Damen und Herren,
ich bin freiberuflicher Selbstständiger und stehe wegen einer Depression vor der Insolvenz und Berufsunfähigkeit.

Immerhin habe ich eine BU-Versicherung, die mir ein Einkommen oberhalb der Pfändungsgrenze sichern könnte.

Als Begünstigte ist jedoch meine Frau eingetragen, die angestellt und nicht insolvent ist.

Daher die Frage: Sollte meine BU durch die Versicherung anerkannt werden und die Zahlungen an meine Frau gehen, würden diese trotzdem gepfändet werden können oder wäre das Geld “in Sicherheit”?

1 Antwort
  1. Annette Vollmers-Stich
    says:

    Sehr geehrter Fragesteller,

    Berufsunfähigkeitsrenten sind normalerweise nur bedingt pfändbar; bei Selbstständigen und Freiberuflern fallen sie allerdings in die Insolvenzmasse und sind nicht vor der Pfändung geschützt.

    Hat eine andere Person als der Insolvenz-Schuldner das Bezugsrecht der BU-Versicherung, so kommt es darauf an: Der Insolvenzverwalter kann das Bezugsberechtigung widerrufen, die Pfändung ist dann möglich. Ausnahme: Es wurde explizit ein unwiderrufliches Bezugsrecht eingeräumt. Dann erwirbt der Bezugsberechtigte die Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag und es kann nicht gepfändet werden. Schauen Sie deshalb noch einmal genau in Ihren Versicherungsvertrag-
    Beste Grüße

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