Bürge hat Hauptschuld in die eigene Privatinsolvenz übernommen

Hallo, es geht um einen kniffligen Fall aus dem Bekanntenkreis.
Es wurde damals ein Auto gekauft. Bei diesem Kauf ist die Mama als Bürge eingesprungen.
Die Raten konnten nicht mehr beglichen werden und die Mama hat beschlossen in Privatinsolvenz mit ihren eigenen Schulden und dem Auto, bei dem sie als Bürge fungiert, zu gehen.
Ihre Insolvenz ist jetzt zu Ende, der Restschuldantrag ist gestellt, doch die Bank des Autos schickt weiterhin Briefe an den eigentlichen Schuldner, ihren Sohn, der auch bald in Privatinsolvenz geht.
Ist das rechtens? Kann die Bank (Gläubiger) erst bei der Insolvenz des Bürgen und dann bei der Insolvenz des Hauptschuldners dabei sein oder ist die Sache durch Beendigung der Insolvenz des Bürgen erledigt bzw. wenn die Restschuldbefreiung bewilligt wird.

Liebe Grüße

1 Antwort
  1. Annette Vollmers-Stich
    says:

    Sehr geehrter Fragestellerin,

    vielen Dank für Ihre Anfrage zum Thema Privatinsolvenz und Bürgschaft. Als auf Insolvenzrecht spezialisierte KRAUS GHENDLER Anwaltskanzlei möchten wir Ihnen gerne weiterhelfen.

    Grundsätzlich ist es so, dass eine Bürgschaft ein rechtlich eigenständiges Vertragsverhältnis darstellt, das unabhängig vom Hauptvertrag besteht. Das bedeutet, dass die Bank als Gläubigerin sowohl den Hauptschuldner als auch den Bürgen in Anspruch nehmen kann.

    Wenn die Mama als Bürge in Privatinsolvenz geht und eine Restschuldbefreiung beantragt, betrifft das ausschließlich ihre eigenen Schulden, nicht jedoch die Schulden des Hauptschuldners. Die Bank hat daher grundsätzlich das Recht, weiterhin den Hauptschuldner in Anspruch zu nehmen, solange dessen Schulden nicht beglichen sind.

    Allerdings kann die Restschuldbefreiung der Mutter auch Auswirkungen auf die Situation des Hauptschuldners haben. Wenn die Restschuldbefreiung bewilligt wird, erlischt die Verbindlichkeit der Mutter als Bürge, da sie von ihren Schulden befreit ist. Dies bedeutet, dass die Bank nur noch den Hauptschuldner in Anspruch nehmen kann.

    Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass die Bewilligung der Restschuldbefreiung ein komplexer Prozess ist und von verschiedenen Faktoren abhängt. Es ist daher empfehlenswert, sich in diesem Zusammenhang an eine auf Insolvenzrecht spezialisierte Anwaltskanzlei wie die KRAUS GHENDLER Anwaltskanzlei zu wenden.

    Sollten Sie weitere Fragen zum Thema Privatinsolvenz und Bürgschaft haben oder eine kostenfreie Erstberatung wünschen, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Sie können einen Termin für eine Erstberatung auf unserer Website unter folgendem Link vereinbaren: https://anwalt-kg.de/insolvenzrecht/schnell-check/

    Mit freundlichen Grüßen
    Ihr Team der KRAUS GHENDLER Anwaltskanzlei

    *Bitte beachten Sie, dass diese Antwort ohne rechtliches Gewähr ist.

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