Corona-Bonus
Hallo,
Ich arbeite in der Lebensmittelindustrie.
Mein Arbeitgeber will im Oktober einen Corona-Bonus zahlen ca, 500€
Meine Frage.
Ist der Bonus pfändbar?
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Sehr geehrter Fragesteller,
bislang gibt es noch keine einheitliche Rechtsprechung dazu. Allerdings bildet sich bereits die mehrheitliche Auffassung heraus, dass solche Corona-Bonuszahlungen unpfändbar sind.
Allerdings ist es dazu erforderlich, dass der Kontoinhaber einen Antrag auf Pfändungsschutz gemäß § 765a ZPO beim zuständigen Vollstreckungsgericht stellt.
Grund ist die Zweckbindung der Bonuszahlung.
(aus einem aktuellen Gerichtsurteil)
Mit freundlichen Grüßen
Dr. V. Ghendler
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht