Hallo,
Ich arbeite in der Lebensmittelindustrie.
Mein Arbeitgeber will im Oktober einen Corona-Bonus zahlen ca, 500€
Meine Frage.
Ist der Bonus pfändbar?
bislang gibt es noch keine einheitliche Rechtsprechung dazu. Allerdings bildet sich bereits die mehrheitliche Auffassung heraus, dass solche Corona-Bonuszahlungen unpfändbar sind.
Allerdings ist es dazu erforderlich, dass der Kontoinhaber einen Antrag auf Pfändungsschutz gemäß § 765a ZPO beim zuständigen Vollstreckungsgericht stellt.
Grund ist die Zweckbindung der Bonuszahlung.
Eine Pfändung der Corona-Sonderzahlung stellt eine sittenwidrige Härte für den Schuldner dar und liefe dem gesetzgeberischen Ziel dieser Sonderzahlungen entgegen, dass dem Beschäftigten mit der Sonderzahlung eine ungekürzte Anerkennung seiner Leistungen während der Corona-Krise zukommen soll. Überwiegende Belange der Gläubigerin stehen einer Pfandfreigabe der Corona-Soforthilfe nicht entgegen.
(aus einem aktuellen Gerichtsurteil)
Mit freundlichen Grüßen
Dr. V. Ghendler
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht
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Sehr geehrter Fragesteller,
bislang gibt es noch keine einheitliche Rechtsprechung dazu. Allerdings bildet sich bereits die mehrheitliche Auffassung heraus, dass solche Corona-Bonuszahlungen unpfändbar sind.
Allerdings ist es dazu erforderlich, dass der Kontoinhaber einen Antrag auf Pfändungsschutz gemäß § 765a ZPO beim zuständigen Vollstreckungsgericht stellt.
Grund ist die Zweckbindung der Bonuszahlung.
(aus einem aktuellen Gerichtsurteil)
Mit freundlichen Grüßen
Dr. V. Ghendler
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht