Steuervorauszahlungen

Hallo
Bin seit Januar in Insolvenz muss alle 3 Monate 164€ Vorrauszahlungen ans Finanzamt zahlen. Von meinem Lohn werden jeden Monat 300€ von meinem Arbeitgeber an den Insolvenzverwalter überwiesen. Der Insolvenzverwalter weigert sich die Vorauszahlungen zurück zu zahlen da ich ja die von meinem Nettolohn extra zahle.Hatte mich informiert das Steuerzahlungen vor Pfändung gehen.Habe einen Anwalt aber der macht nichts oder braucht für alles zu lange.Kann man den Verfahrensbevollmächtigen wechseln?
Was kann ich tun damit der Verwalter das Geld zurück zahlt?(immerhin schon 492€)
Danke im vorraus

1 Antwort
  1. Dr. V. Ghendler
    says:

    Sehr geehrter Fragesteller,

    vielen Dank für die Frage. Gemäß § 850e Abs. 1 Nr. 1 ZPO ist bei der Berechnung des pfändbaren Einkommens das Nettoeinkommen anzusetzen, steuerliche Abzüge sind also grundsätzlich zu berücksichtigen.
    Dazu zählen grundsätzlich auch Steuervorauszahlungen.
    Um die entsprechende Erhöhung des Freibetrags zu erreichen, ist ein Antrag beim Insolvenzgericht gemäß § 850f Abs. 1 ZPO auf Erhöhung des unpfändbaren Betrages erforderlich. Dabei sollte auf den § 850e ZPO verwiesen werden. Zur Antragstellung wäre es empfehlenswert, den Vorauszahlungsbescheid beizufügen.

    Unter Umständen kann auch mit dem Finanzamt eine Verringerung oder Aussetzung der Vorauszahlungen abgesprochen werden.

    Mit freundlichen Grüßen

    Dr. V. Ghendler
    Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

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