Dauer der Zahlungen durch Arbeitgeber

Habe da mal eine Frage.
Seit September 2009 führt mein Arbeitgeber jeden Monat den pfändbaren Teil meines Lohnes an meinen Insolvenzverwalter ab.
Die sechs Jahre, die man ja zahlen muß, dürften ja somit jetzt im September 2015 rum sein.
Meine Wohlverhaltesperiode läuft genau bis zum 09.09.2016.
Sehe ich das richtig, das nun ab Oktober ich keine Zahlungen mehr abführen muß?
Also überweist mein Arbeitgeber ab jetzt nicht mehr automatisch den pfändbaren Teil meines Lohnes?
MFG
M.B.

1 Antwort
  1. Dr. V. Ghendler
    says:

    Sehr geehrter Fragesteller,
    vielen Dank für Ihre Nachricht. Nach Beendigung der Wohlverhaltensperiode und nach Erteilung der Restschuldbefreiung müssen Sie keine pfändbaren Beträge mehr an den Treuhänder abführen. Der Arbeitgeber wird Ihnen danach den vollen Lohn nicht mehr auf das Konto des Treuhänders überweisen. Gerne können Sie Ihren Arbeitgeber daran erinnern, dass Ihre Insolvenz bald vorüber ist.

    Mit freundlichen Grüßen
    V. Ghendler
    Rechtsanwalt

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