Dauer des Insolvenzverfahrens

Ich würde sie gerne mit der Abwickelung meiner Privatinsolvenz beauftragen.
Wie lange dauert es in der Regel vom Tag der Beauftragung bis zu Eröffnung des insolvenzverfahrens. Wäre es realistisch das es noch dieses Jahr klappt?

1 Antwort
  1. Annette Vollmers-Stich
    says:

    Sehr geehrter Fragestellerin,

    vielen Dank für Ihre Anfrage. Wir von der KRAUS GHENDLER Anwaltskanzlei sind auf Insolvenzrecht spezialisiert und stehen Ihnen gerne bei Fragen zum Thema Schulden und Entschuldung zur Seite. Wir bieten Ihnen eine kostenfreie Erstberatung an, um Ihre Situation genauer zu besprechen und mögliche Lösungsansätze zu erarbeiten. Sie können jederzeit einen Termin für eine Erstberatung auf unserer Website unter folgendem Link vereinbaren: https://anwalt-kg.de/insolvenzrecht/schnell-check/

    Zu Ihrer Frage bezüglich der Dauer vom Tag der Beauftragung bis zur Eröffnung des Insolvenzverfahrens können wir Ihnen folgendes mitteilen:

    Die Dauer vom Tag der Beauftragung bis zur Eröffnung des Insolvenzverfahrens kann je nach Fall unterschiedlich ausfallen. In der Regel dauert es jedoch einige Wochen bis Monate, bis das Insolvenzverfahren eröffnet wird. Dies hängt unter anderem davon ab, wie schnell alle notwendigen Unterlagen und Informationen vorliegen und wie ausgelastet das zuständige Insolvenzgericht ist.

    Nach Beauftragung eines Insolvenzanwalts oder einer Insolvenzberatungsstelle wird zunächst eine umfassende Bestandsaufnahme Ihrer finanziellen Situation durchgeführt. Hierzu gehören die Erstellung einer Liste aller Gläubiger und Schulden sowie die Prüfung der Möglichkeit einer außergerichtlichen Schuldenbereinigung. Anschließend wird der Insolvenzantrag beim zuständigen Insolvenzgericht eingereicht.

    Das Insolvenzgericht prüft den Insolvenzantrag und eröffnet das Insolvenzverfahren, wenn die Voraussetzungen dafür gegeben sind. Hierzu gehört unter anderem, dass ein Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens vorliegt, der Schuldner zahlungsunfähig oder überschuldet ist und keine Aussicht auf Besserung der wirtschaftlichen Lage besteht.

    Die genaue Dauer vom Tag der Beauftragung bis zur Eröffnung des Insolvenzverfahrens kann von Fall zu Fall unterschiedlich ausfallen und hängt von verschiedenen Faktoren ab. Wir empfehlen Ihnen daher, sich von einem erfahrenen Insolvenzanwalt beraten zu lassen, um Ihre individuelle Situation und den voraussichtlichen Ablauf des Insolvenzverfahrens zu besprechen.

    Wir hoffen, wir konnten Ihnen weiterhelfen. Bitte beachten Sie, dass unsere Antwort ohne rechtliches Gewähr ist.

    Mit freundlichen Grüßen
    Ihr Team der KRAUS GHENDLER Anwaltskanzlei

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