Ich bin seit Juni 2020 in der Privatinsolvenz und Habe die gerichtskosten schon bezahlt also 5 anstatt 6 Jahre aber jetzt gibt es doch eine verkürzung wie lange dauert dann meine Insolvenz?
die Gesetzesänderung und Verkürzung gilt leider nur für Verfahren ab dem 1. Oktober 2020.
Für Ihr Verfahren gibt es, wenn bereits eine Verkürzung auf fünf Jahre in Aussicht ist, keine weitere Verkürzungsmöglichkeit (abgesehen von der Verkürzung auf drei Jahre bei Rückzahlung der Verfahrenskosten plus 35 % der Schulden, wobei man in diesem Fall auch einen außergerichtlichen Vergleich anbieten könnte).
Mit freundlichen Grüßen
Dr. V. Ghendler
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht
Dein Kommentar
An Diskussion beteiligen? Hinterlasse uns Deinen Kommentar!
Sehr geehrter Fragesteller,
die Gesetzesänderung und Verkürzung gilt leider nur für Verfahren ab dem 1. Oktober 2020.
Für Ihr Verfahren gibt es, wenn bereits eine Verkürzung auf fünf Jahre in Aussicht ist, keine weitere Verkürzungsmöglichkeit (abgesehen von der Verkürzung auf drei Jahre bei Rückzahlung der Verfahrenskosten plus 35 % der Schulden, wobei man in diesem Fall auch einen außergerichtlichen Vergleich anbieten könnte).
Mit freundlichen Grüßen
Dr. V. Ghendler
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht