e.K. aus Handelsregister löschen aber als Einzelunternehmen fortführen möglich?

Guten Tag,
ich habe vor ca. 20 Jahren mein Unternehmen als e.K. ins Handelsregister eintragen lassen.
Da die Firma nun keine Geschäftstätigkeit mehr betreibt möchte ich die e.K. aus dem Handelsregister löschen, allerdings die Firma als Einzelunternehmen als Kleinunternehmer bestehen lassen, falls ich sie doch mal wieder hochziehen will.
Meine Fragen:
– ist das möglich?
– ist das sinnvoll?

Vielen Dank!
Beste Grüße

1 Antwort
  1. Matthias Kiesche
    says:

    Sehr geehrter Fragesteller,

    eine Umwandlung an sich bieten wir nicht an, aber Sie können Ihr unternehmerischen Tätigkeiten fortführen bzw. eine neue Selbstständigkeit / Kleinstunternehmen anmelden.
    Meine KollegInnen können Ihnen hierzu weitere Fragen beantworten – reservieren Sie sich Ihren Termin für ein kostenfreies Beratungsgespräch hier
    https://anwalt-kg.de/unternehmensrecht/termin/

    Viele Grüße

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