ich bin seit 2018 in der Privatinsolvenz und möchte gerne wissen, ob ich vom neuen Insolvenzrecht profitiere und evt. dann auch nach 3 Jahren raus bin ?
obwohl die Bundesregierung angekündigt hatte, den Gesetzesentwurf zum 01.10. zu verabschieden, ist dies bis heute nicht geschehen. Im Gegenteil gab es starke Kritik an einigen Punkten im neuen Gesetz, so dass es wohl noch überarbeitet wird.
Eine Rückwirkung bis 2018 war jedoch nicht vorgesehen und wird auch aller Voraussicht nach nicht im Gesetz enthalten sein, so dass für Sie vermutlich die alte Regelung gelten wird.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. V. Ghendler
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht
Michael says:
Hallo
Sie profitieren nicht vom neuen Insolvenzgesetz.
Nur ab 1.10.2020 gestellte Insolvenzanträge zählen dazu und Anträge die vom 12.2019 bis Ende September eröffnet wurden werden monatlich Reduziert.
Dein Kommentar
An Diskussion beteiligen? Hinterlasse uns Deinen Kommentar!
Sehr geehrter Fragesteller,
obwohl die Bundesregierung angekündigt hatte, den Gesetzesentwurf zum 01.10. zu verabschieden, ist dies bis heute nicht geschehen. Im Gegenteil gab es starke Kritik an einigen Punkten im neuen Gesetz, so dass es wohl noch überarbeitet wird.
Eine Rückwirkung bis 2018 war jedoch nicht vorgesehen und wird auch aller Voraussicht nach nicht im Gesetz enthalten sein, so dass für Sie vermutlich die alte Regelung gelten wird.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. V. Ghendler
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht
Hallo
Sie profitieren nicht vom neuen Insolvenzgesetz.
Nur ab 1.10.2020 gestellte Insolvenzanträge zählen dazu und Anträge die vom 12.2019 bis Ende September eröffnet wurden werden monatlich Reduziert.