Dauer Wohlverhaltensphase

Hallo,
ich befinde mich seit Februar 2020 in der Privatinsolvenz und dementsprechend bin ich aktuell in der Wohlverhaltensphase. Meine Ende ist lt. Amtsgericht für August 2025 angezeigt(5Ju.5M). Lt. der Schuldnerberatung kann ich immer noch auf Antrag auf 5 Jahre verkürzen, wenn ich bis dahin die Gerichtskosten gezahlt habe. Gibt es aber keine weitere Möglichkeit die Wohlverhaltensphase zu verkürzen ? Wegen 7 Monaten in 2020, sind Anträge, die 1 Jahr später Ihre Privatinsolvenz eingereicht haben auch noch 1 Jahr früher damit durch ! Kann man keinen Antrag stellen, das ab dem 01.10.2020 – 3 Jahre gelten ?
Das wäre für mich Interessant zu wissen.
Vielen Dank

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