Schutzschirmverfahren
Hallo,
unsere Firma hat das Schutzschirmverfahren angemeldet und genehmigt bekommen. Nun werde ich das Unternehmen verlassen. Ich habe noch über 100 Std. auf meinem Überstundenkonto. Da ich, wie erwähnt, das Unternehmen verlasse, kommen meine Überstunden ja auf der Gläubigerliste. Muss ich den Wert der Stunden extra einfodern oder werden diese automatisch nach Beendigung des Verfahrens an mich ausbezahlt, da ich ja nicht bis zum Abschluss des Verfahrens in diesem Unternehmen bin.
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