Direktversicherung

Sehr geehrte Damen und Herren,

es kann sein, dass ich demnächst privatinsolvenz anmelden muss.

Es besteht eine betriebliche Altersvorsorge in Form einer direktversicherung (entgeltumwandlung).
Versicherungsnehmer ist mein Arbeitgeber, versicherte Person bin ich. Ich habe auch das unwiderrufliche Bezugsrecht.
Ist diese Versicherung (also auch das bisher angesammelte Kapital) in der privatinsolvenz geschützt oder bin ich verpflichtet, die Versicherung evtl. zu kündigen und den Rückkaufswert an den insolvenzverwalter auszuzahlen?

MfG

1 Antwort
  1. Dr. V. Ghendler
    says:

    Sehr geehrter Fragesteller,

    vielen Dank für Ihren Beitrag. Um die Insolvenzfestigkeit Ihres Vertrages beurteilen zu können, müssten wir diesen genauer prüfen. Gerne bieten wir Ihnen zu einer ersten Erörterung ein kostenloses, telefonisches Erstberatungsgespräch an. Bitte kontaktieren Sie dafür zwecks Terminvereinbarung unser Sekretariat unter: 0221 – 6777 00 55.

    Mit freundlichen Grüßen
    V. Ghendler
    Rechtsanwalt

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