Jobwechsel bei Privatinsolvenz

Hallo,ich bin mir gerade sehr unsicher und habe eine Frage.Habe bei meinem alten Arbeitgeber zum 1.2.2016 gekündigt.(Da ich hauptsächlich nur eine sitzende Position hatte,und die durch mein Bandscheibenvorfall auf lang nicht mehr ausüben kann).Mein brutto Gehalt lag dorf bei 1700 euro.Nun fange ich ab den 1.2.2016 einen neuen job an wo ich weniger Verdiene 1465euro Brutto.Am 7.1.2016 habe ich meine Antrag auf das Insolvenzverfahren bekommen das ich zum Gericht geschickt habe.Könnte es jetzt schwierigkeiten geben da sich ja nun alles überschnitten hat mit meinem neuen Job und dem Antrag auf Insolvenz.Und meine größte Sorge da ich nun auch weniger Verdienen werde??? Vielen Dank für eine Antwort

1 Antwort
  1. Dr. V. Ghendler
    says:

    Sehr geehrter Herr Riemers,

    vielen Dank für Ihre Frage. Grundsätzlich sind dem Insolvenzgericht und dem Insolvenzverwalter Wechsel des Arbeitsplatzes unverzüglich anzuzeigen. Anbei möchte ich Ihnen den folgenden Artikel auf unserer Webseite empfehlen, der Ihnen bei der Berechnung Ihres pfändungsfreien Einkommens hilft:

    http://anwalt-kg.de/newsbeitrag/privatinsolvenz-recht/pfaendungstabelle-2016-ermitteln-sie-ihre-pfaendungsgrenzen/

    Mit freundlichen Grüßen
    V.Ghendler
    Rechtsanwalt

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