drogen und privatinsolvenz
der gesetzestext sagt:
“…restschuldbefreiung wird versagt, wenn Sie in einem Zeitraum von 3 Jahren vor dem Antrag unangemessene Verbindlichkeiten eingegangen sind oder haben Ihr Vermögen verschwendet haben.”
dies trifft bei mir leider zu, weil ich spiel- und kokainsüchtig bin und dementsprechend verschwenderisch mit geliehenem geld umgegangen bin. ich bin schon seit langem in ärzlicher und psychologischer behandlung deswegen, das lässt sich nachweisen.
wie schaut es mit der restschuldbefreiung in diesem fall aus – gibt es da sonderreglungen oder ausnahmen für suchtkranke?
danke und gruss
Sehr geehrter Fragesteller,
ich empfehle Ihnen zu dem Thema folgenden Artikel auf unserer Internetseite:
https://anwalt-kg.de/newsbeitrag/privatinsolvenz-recht/kann-mir-meine-insolvenz-wegen-spielsucht-versagt-werden/
Mit freundlichen Grüßen
V. Ghendler
Rechtsanwalt