Privatinsolvenz und Autobesitz

Hallo, leider muss ich die Privatinsolvenz anmelden, ich bin berufstätig, mein Arbeitsplatz ist 40 km entfernt (eine Strecke). Da ich auf dem Land lebe ( mit Verkehrsanbindung Bahn ), würde ich dann ca.11/2 bis 2 Stunden Fahrzeit pro Strecke mit der Bahn / S-Bahn benötigen. Nun zu meiner Frage: Wird der Insolvenzverwalter den PKW in die Masse nehmen oder darf ich auf Grund der Gegebenheiten das Fahrzeug weiter behalten. Fahrzeug ist Bj.2000 mit 170TSD km Laufleistung (Vergleichswert 1900€ bei mobile.de). Oder könnte ich den PKW auch an meine Frau überschreiben. Vielen Dank für Ihre Bemühungen schon mal im vor raus. Mit freundlichen Grüßen Dieter

1 Antwort
  1. Dr. V. Ghendler
    says:

    Sehr geehrter Fragesteller,

    im Falle einer Insolvenz kommt es für die Eigentumsverhältnisse eines PKW regelmäßig darauf, wer den Kaufvertrag geschlossen hat. Eine Umschreibung des Fahrzeugs hätte daher wenig Effekt.
    Allerdings kommt eine Pfändung eines PKW nur in Betracht, wenn Sie nicht äquivalent auf öffentliche Verkehrsmittel zurückgreifen können und das Fahrzeug von gewissem Wert ist (in der Regel über 3000€). Dies ist in Ihrem Fall zweifelhaft.

    Gerne können wir Sie hierüber genauer in einem kostenfreien telefonischen Erstberatungsgespräch informieren. Bitte rufen Sie uns dazu unter 0201 – 857 954 07 und vereinbaren einen Termin.

    Ich freue mich auf die Rückmeldung.

    Mit freundlichen Grüßen

    V. Ghendler
    Rechtsanwalt

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