Eigene Kündigung während der Privatinsolvenz
Guten Tag Herr Kraus-Ghendler,
ich bin seit 2 Jahren in der Privatinsolvenz und kann meinen bisherigen Job nach einer Reha aufgrund der Rückfallgefahr nicht mehr ausüben (dies kann auch medizinisch bestätigt werden). Daher werde ich selbst kündigen müssen. Meine Frage nun: Ist in diesem Fall mein Privatinsolvenzverfahren in Gefahr?
Vielen Dank für eine Antwort.
MfG Erik
Sehr geehrter Fragesteller,
eine Eigenkündigung ist zunächst einmal ein Verstoß gegen die Erwerbsobliegenheit. Andererseits kann bei Krankheit eine Beschäftigung unzumutbar sein. Die Krankheit müssen Sie aber genau darlegen und beweisen. Wenn dies wie in Ihrem Fall durch Atteste belegt werden kann, dürfte kein Verstoß gegen die Erwerbsobliegenheit vorliegen. Besprechen Sie dies zur Sicherheit vorab mit dem Insolvenzverwalter, denn ohne nähere Kenntnis des Sachverhaltes kann ich hier keine verbindliche Einschätzung abgeben.
Zudem müssen Sie sich um Wiederherstellung der Gesundheit bemühen sowie eine Stelle suchen, die bei Ihrem Gesundheitszustand zumutbar wäre.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. V. Ghendler
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht