eigener Insolvenzantrag nach Gläubigerantrag (Finanzamt)

Sehr geehrte Damen und Herren,

das Finanzamt stellte im Januar 2016 einen Gläubigerantrag über mein Vermögen. Meine selbständige Tätigkeit habe ich Ende Oktober 2016 eingestellt und bin seither wieder im Angestelltenverhältnis. Seit Antragstellung habe ich über 26.000 € an Abgabenrückständen getilt. Nach Erstellung des Sachverständigengutachtens beabsichtigt das AG jetzt das Insolvenzverfahren zu eröffnen und fordert mich auf einen Eigenantrag zu stellen. Da ich lediglich 4 Gläubiger habe und keinerlei Forderungen gegen mich aus Arbeitsverhältnissen bestehen, müsste ich doch jetzt eigentlich einen Antrag auf Privatinsolvenz stellen, oder? Wie läuft das dann mit der außergerichtlichen Schuldenbereinigung, die ich auf jeden Fall versuchen möchte. Für mich ist der Gedanke an das Insolvenzverfahren, in das ich hineingezwungen werden soll, unerträglich. Gewinner dieses Insolvenzverfahrens ist die Insolvenzverwalterin und das Gericht, ich kann nur verlieren.

1 Antwort
  1. Dr. V. Ghendler
    says:

    Sehr geehrter Fragesteller,

    zur näheren Erörterung würde ich Ihnen gerne ein kostenfreies, telefonisches Erstberatungsgespräch anbieten. Bitte kontaktieren Sie zwecks Terminvereinbarung unser Sekretariat.

    Mit freundlichen Grüßen

    Dr. V. Ghendler
    Rechtsanwalt

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