Antrag

Sehr geehrter Herr Kraus´Ghendler,

kann ich als deutsche Staatsangehörige nach RuStaG mit einem entsprechenden Ausweis auch einen Insolvenzantrag stellen? Oder werde ich damit schon so verurteilt, dass man es mir verweigert? Ich gehöre ja nicht automatisch zu einer Handvoll Menschen, die sich ihre eigenen Rechte zuschustern!
Bitte dringend um Antwort.
Vielen Dank!

2 Kommentare
  1. Dr. V. Ghendler
    says:

    Sehr geehrte Frau Stinsky,

    sofern Sie über einen Lebensmittelpunkt in Deutschland verfügen, können Sie nach deutschem Recht ein Insolvenzverfahren beanspruchen. Es wird nicht an die Staatsangehörigkeit angeknüpft.

    Mit freundlichen Grüßen

    Dr. V. Ghendler
    Rechtsanwalt

    • Marita S.
      says:

      Vielen Dank für Ihre Antwort!

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