Einkommen bzw Rente pfändbar?

Ich bekomme seit 09/2000 etw 900,- Euro Rente und etwa 300,- Euro mtl als Zusatzrente, alpos insgesamt 1200,- Euro an Rente monatlich. Ich habe ein P-Konto, wobei auf der notwendigen Bescheinigung augrund meiner Heirat der Freibetrag für 2 Personen. Somit liege ich mit meiner Rente unter meinem Freibetrag. Meine Frau hat keine Arbeit und bekommt auch kein Arbeitslosengeld und kein Hartz. Sie bekommt allerdings 580 Euro an Unterhalt. Leider wurden die beiden Kinder meiner Frau nicht anerkannt, weil ich Ihnen zwar meinen namen übertragen habe, aber nicht adoptiert habe.
Nun habe ich 2 Fragen:
1. Sollte meine Frau (entweder nach meinem Insolvenzantrag, oder auch noch vorher) Arbeit finden, und somit eigenes Einkommen hätte, würde dies bei mir eingerechnet?
2- Spricht etwas dagegen, wenn ich während einer laufenden Insolvenz die beiden Kinder adoptieren würde?
Sie könnten mir mit den Antworten sehr helfen.
Mit freundlichen Grüssen
Peter Hardrath
P.S. Ich kann ab nächsten Monat leider erst wieder neu beginnen zu sparen, werde aber dann wegen meinem Insolvenantrag nochmals auf sie zukommen.

1 Antwort
  1. Andre Kraus
    says:

    Sehr geehrter Herr Hardrath,

    vielen Dank für die Frage.

    Derzeit sind Sie Ihrer Frau unterhaltspflichtig. Ihr Freibetrag ist daher erhöht. Wenn Ihre Frau wieder in Lohn und Brot steht, dann würde der Freibetrag geringer ausfallen. Das Einkommen Ihrer Frau würde jedoch nicht bei Ihnen angerechnet werden. Für mehr Informationen empfehle ich Ihnen den folgenden Artikel zu unserem Pfändungsrechner empfehlen:

    https://anwalt-kg.de/insolvenzrecht/privatinsolvenz/pfaendungsrechner/

    Sie können selbstverständlich beide Kinder im Rahmen der rechtlichen Möglichkeiten adoptieren. Das könnte außerdem Ihre Pfändungsfreigrenzen nicht unerheblich erhöhen.

    Mit freundlichen Grüßen
    Andre Kraus
    Rechtsanwalt

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